VETO - Europas Stimme fuer Tierschutz

Die Bearbeitung Eurer Selbstauskünfte kann unter Umständen einige Tage dauern!

Bitte beachtet, dass eine Vermittlung nach Österreich nur bedingt möglich ist!

Selbstauskünfte

VOR AUSFÜLLEN DER SELBSTAUSKUNFT, BITTE "ABLAUF DER VERMITTLUNG" GENAU DURCHLESEN


Um der Vermittlung/Adoption eurer Fellnase einen Schritt näherzukommen, füllt bitte folgende Selbstauskunft aus. Wir bitten um euer Verständnis, dass wir all diese Fragen stellen müssen, doch die meisten unserer Fellnasen haben ein schweres Schicksal hinter sich, sie brauchen ein sicheres, gutes Zuhause mit artgerechter Haltung. Deshalb ist der Sinn dieser Selbstauskunft, eine ideale Übereinstimmung von Familie und Hund zu finden und natürlich dient diese auch dazu, dass unsere Tierschützer euch kennenlernen können.




Datenschutzerklärung zu Adoptions-Bewerbungen per Fragebogen-PDF-Formular, Onlineformular oder E-Mail.

Die Erhebung und Verarbeitung der erhobenen Daten über den Fragebogen für Interessenten erfolgt auf Grundlage und unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Datenschutzerklärung bezieht sich auf Adoptions-Bewerbungen über das Fragebogen-PDF-Formular bzw. Onlineformular für Interessenten sowie direkte Adoptions-Bewerbungen per E-Mail. Der Verein Zenias Tiere e.V. (im folgenden Verein genannt) wird die erhobenen Daten nur im Rahmen der von Ihnen erteilten Einwilligungen oder aufgrund eines Erlaubnistatbestands einer Rechtsvorschrift verarbeiten.

 

Datenerhebung und Nutzung

Während der Selbstauskunft erheben wir personenbezogene Daten, die per E-Mail gesendet und gespeichert werden. Diese dienen ausschließlich dem Zweck der ordnungsgemäßen Abwicklung von Adoptions-Auswahlverfahren für zu vermittelnde Tiere (meist Hunde oder Katzen), auch in Partnerschaft mit anderen Tierschutzvereinen und Tierheimen, durch den Verein. Neben den obligatorischen Kontaktdaten sind das vor allem Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse, die es uns erlauben eine präzise Auswahl für die unterschiedlichsten Anforderungen unserer Tiere zu treffen, und zumeist auf freiwilliger Basis abgefragt werden.

Mit dem Absenden der Selbstauskunft stimmen Sie der Speicherung der erhobenen Daten, sowie der Nutzung und Auswertung im Rahmen des jeweiligen Auswahlverfahrens zu. Haben Sie eine Einwilligung dazu gegen, darf der Verein die von Ihnen überlassenen Daten außerdem für Auswahlverfahren zukünftiger Anfragen nutzen.

 

Selbstauskunft per E-Mail

Erfolgt eine Selbstauskunft per E-Mail, kann der Verein die von Ihnen darin überlassenen Daten zur Abwicklung von Auswahlverfahren speichern. Die Einwilligungen zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten im Rahmen von Auswahlverfahren vom Verein kommt hierbei mit dem Zusenden der Bewerbung per E-Mail an den Verein zustande. Erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail gegenüber dem Verein widerrufen (siehe auch unter "Auskunftsrecht & Widerruf" weiter unten).

 

Weitergabe an Dritte

1) Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist Zenias Tiere e.V.. Der Verein wird die über die Selbstauskunft oder per E-Mail überlassenen personenbezogenen Daten mit Ausnahmen von Punkt 2, 3 und 4 nicht an Dritte weitergeben.

2) Der Verein darf erhobene personenbezogene Daten an die inländischen und ausländischen Partner-Tierheime bzw. Tierschützer und Pfleger weitergeben, soweit dies für das Auswahlverfahren erforderlich ist. Zudem ist der Verein befugt, nach geltenden Bestimmungen Auskunft gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu erteilen.

3) Der Verein ist außerdem dazu berechtigt, die Datenverarbeitung und Speicherung ganz oder teilweise durch Dritte durchführen zu lassen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt in diesem Fall ausschließlich insoweit dies für die technische Abwicklung erforderlich ist und unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Übermittlung der Daten ist in diesem Fall auf den Zweck der technischen Zusammenarbeit beschränkt. 

4) Im Einklang mit den jeweiligen Rechtsvorschriften nach  § 4 Abs. 1 Ziff. 1 und § 15 BDSG werden personenbezogenen Daten im Falle einer Übernahme eines Tieres (Adoption), aufgrund der Rechtsvorschriften nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) und/oder § 5 und § 19 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) ggf. an die zuständigen Veterinär- und/oder Überwachungsbehörden weitergegeben.


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